Was hat es mit dem Widerruf eines Autokredits auf sich?

Der sogenannte Widerrufsjoker bietet Verbrauchern bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit, sich von hochverzinsten Immobilienkrediten  und Konsumentenkrediten sowie von unprofitablen Lebensversicherungen zu lösen und Ersparnisse in vier- bis fünfstelliger Höhe zu erzielen. Grund dafür ist eine unzureichende Gestaltung der Darlehensverträge durch die Banken – genauer: Eine unzureichende Belehrung über das Widerrufsrecht. In der Folge fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an und der Vertrag bleibt ewig widerrufbar. In den Fokus des Widerrufs rücken nun die Autokredite. Auch hier entsprechen viele Widerrufsinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Wird der Verbraucher wegen fehlender, widersprüchlicher oder verwirrender Informationen nicht ordnungsgemäß informiert, ist sein Darlehensvertrag auch viele Jahre nach dem Abschluss widerrufbar.

Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits einen Widerruf aufgrund bestimmter Fehler ausgeschlossen. Doch Verträge, die einen sogenannten “Kaskadenverweis” enthalten, einen Verweis auf seitenlange Gesetzestexte, wurden am 26.03. vom Europäischen Gerichtshof für widerrufbar erklärt.

4 Kommentare
  1. Peter G.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gelten für private und gewerbliche Personen die gleichen Bedingungen? Ich habe bei der Fiatbank Transporter finanziert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Gerigk

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Gerigk,

      Unternehmer haben nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, vom Widerruf Gebrauch zu machen. Möglich ist es beispielsweise für junge Unternehmen kurz nach der Gründung. Doch in den meisten Fällen können gewerbliche Kunden vom Widerruf nicht profitieren. Wir können aber gerne Ihre Vertragsunterlagen daraufhin prüfen, ob bei Ihnen einer der Ausnahmetatbestände zutrifft.

      Mit freundlichen Grüßen

      V. Ghendler

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    eine falsche Belehrung der Bank wirkt sich sowohl auf Autokredite als auch auf Leasingverträge aus. Beide sind in der Folge zeitlich unbeschränkt widerrufbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

  3. Matthias H.
    says:

    Gilt der Widerruf auch für Leasingverträge?

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