Immobilien späteres Erbe

Sehr geehrte Damen und herren,
am 30.11.2012 habe ich Privatinsolvenz eingeleitet meine Frage wäre wenn ich jetzt in ein Grundbuch eingetragen würde also das dient für mein späteres Erbe würde das jetzt noch in die Insolvenz kommen oder nicht.Was würde ich verlieren oder darf ich das jetzt überhaupt schon ? Wann würde denn soetwas nichts mehr ausmachen also zu welchem Zeitpunkt.Wenn ich die Restschuldbefreiung bekomme vom Gericht kann ich dann damit schon meine Schufa bereinigen lassen ? Oder sind es danach tatsächlich nochmal 3 Jahre bis ich das dann machen kann ?
Vielen Dank für eine Antwort

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    sollte der Erbfall während des laufenden Insolvenzverfahrens eintreten, fällt das Erbe zur Gänze in die Insolvenzmasse. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits in der Wohlverhaltensperiode befinden, würde nur die Hälfte des Erbes in die Insolvenzmasse fließen. Sie könnten sich aber selbstverständlich freiwillig dazu entscheiden, die zweite Hälfte zur Tilgung Ihrer Verbindlichkeiten – im Rahmen von Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern – zu verwenden und so die Insolvenz vorzeitig zu beenden. Gerne können wir im Rahmen eines kostenlosen, telefonisches Erstberatungsgespräch Ihre Möglichkeiten erörtern. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

    Nach erteilter Restschuldbefreiung bleibt Ihre erfolgreiche Insolvenz leider noch drei weitere Jahre von der Schufa berücksichtigt. Eine vorzeitige Bereinigung ist nach geltendem Recht nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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