Überprüfung der Zinsen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich überlege derzeit Sie mit der “Regulierung” meiner finanziellen Schräglage zu beauftragen. Nun habe ich erfahren, dass Zinsen für sich, auch wenn im VB 5% über Basiszins angeben sind, jewels im Nachlauf extra tituliert werden müssen, ansonsten verjähren sie nach 3 Jahren. Da ein wesentlicher Teil der Forderungen auf Zinsen beruht (viele VB bestehen seit über 15 Jahren) wäre meine Frage: Wenn tatsächlich Verjährung eingetreten ist: Ziehen Sie den Gläubigern diesen Zahn im Vorfeld, sodass sich die Verhandlungen auf den tatsächlichen Zahlungsanspruch beziehen? Meines Wissens hat kein Gläubiger die Zinsen nachträglich titulieren lassen.

Weiterhin bin ich jetzt für 7 Monate in einer Fortbildung. Während dieser Zeit kann ich aufgrund von ALG2-Bezug keinen nennenswerten Zahlungen leisten. Jedoch bin ich sehr zuversichtlich im Anschluss in Beschäftigung zu kommen. Daher die Frage: Lassen sich die “vorarbeiten” ein wenig “ziehen”, dass man zum jetzigen Zeitpunkt bereits beginnen könnte (Schuldenermittlung, den Gläubigern schonmal “auf den Zahn fühlen” in Bezug auf Ratenzahlungsvergleich etc.pp), oder sollte noch abgewartet werden bis die Weiterbildung aufs Ende zugeht?

Vielen Dank und viele Grüße

Andre W.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    wir dürfen uns für Ihr Interesse und die Schilderung Ihres Falles bedanken.

    Gerne bieten wir Ihnen zur weiteren Erörterung ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an.

    Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

    Ihnen noch ein angenehmes Wochenende und

    mit freundlichen Grüßen.
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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