Vergleich mit dem Finanzamt

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn hat aus einer gescheiterten, mittlerweile beendetem Selbständigkeit ca. 30000 € Schulden, davon 24000 € Einkommensteuer und in etwa 6000 € bei Inkassounternehmen. Meine Frage wäre: ist mit dem Finanzamt ein außergerichtlicher Vergleich mit Ratenzahlung über drei bis vier Jahre möglich und wie hoch würden Sie die Vergleichsrate einschätzen, die wir bieten müssten. Mein Sohn verfügt zur Zeit über ein Nettoeinkommen von ca. 1500 € monatlich.
Mit besten Dank für Ihre Auskunft und
freundlichen Grüßen
M. Schmidt

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich ist auch ein Vergleich mit dem Finanzamt möglich. Das Finanzamt sieht den außergerichtlichen Vergleich als einen Erlass von Steuerschulden an. Bei diesem Erlass nach § 227 AO gelten besondere Voraussetzungen.

    Die Möglichkeiten Ihres Sohnes bezüglich eines Vergleiches hängen von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und können erst nach einem Beratungsgespräch bewertet werden. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenlosen telefonischen Erstberatungstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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