Veröffentlichung durch den Insolvenzverwalter
Ist es zulässig das der Insolvenzverwalter auf seiner Webseite Namen und Anschrift des Insolventen für jeden einsehbar(Google Ergebnisliste) veröffentlicht ?
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Sehr geehrter Fragesteller,
Nach § 9 InsO in Verbindung mit der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) darf eine Veröffentlichung der Daten nur durch eine geeignete Stelle erfolgen. Der Insolvenzverwalter darf dies nicht separat durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt