Veröffentlichung durch den Insolvenzverwalter

Ist es zulässig das der Insolvenzverwalter auf seiner Webseite Namen und Anschrift des Insolventen für jeden einsehbar(Google Ergebnisliste) veröffentlicht ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Nach § 9 InsO in Verbindung mit der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) darf eine Veröffentlichung der Daten nur durch eine geeignete Stelle erfolgen. Der Insolvenzverwalter darf dies nicht separat durchführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert