Individuelle Kosmetikherstellung
Ich ziehe von England nach Deutschland zurück. Ich bin in England selbständig und stelle individuelle Kosmetik auf Bestellung her. Ausserdem verkaufe ich dazun Accessoires wie Haarbürsten und Kämme. Ist dies in Deutschland ein Gewerbe oder melde ich mich als Freiberuflerin an?
Sehr geehrte Frau Oppenländer,
es dürfte ein gewerblicher Beruf sein, deshalb sollten Sie ein Gewerbe anmelden.
Hier finden Sie ein Übersicht der freien Berufe: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus