Auto pfändbar, trotz arbeitsuchend sowie für Beförderung eines behinderten Kindes
Bin Arbeitsuchend und habe ein stark verhaltensgestörten behinderten Sohn, mein Auto soll in die Insolvenzmasse. Was kann ich tun?
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Sehr geehrte Fragestellerin,
sollten Sie auch im Hinblick auf Ihren Sohn unbedingt auf das Auto angewiesen sein, so ist eine Pfändung des Autos unter Umständen rechtswidrig. Der Insolvenzverwalter muss Ihnen in einem solchen Fall einen anderen PKW in Form einer sogenannten “Austauschpfändung” wieder zur Verfügung stellen. Das bedeutet konkret, dass er bei Pfändung Ihres aktuellen PKW Ihnen direkt ein anderes Fahrzeug übergeben muss.
Da oftmals dies für den Insolvenzverwalter finanziell nachteilig ist, bleibt die Pfändung dann aus und Sie können Ihr Auto behalten. Das hängt wiederum vom Wert Ihres aktuellen Autos ab.
Mehr Informationen dazu finden Sie auch hier: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/auto-in-privatinsolvenz-so-behalten-ihr-auto/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt