Urlaubsentgelt
Guten Tag , hätte da folgende Frage: bin seit über 3 Jahre krank und Scheide am Monatsende aus meiner Firma aus, bekomme aber noch ein Auszahlung von urlaubsentgelt von ca 3700_ Netto. Wie wird das angerechnet? Die Insolvenz geht noch ein Jahr.
Sehr geehrter Herr Fischer,
Urlaubsentgelt ist gemäß § 850a ZPO bis zu einem Betrag von 500€ unpfändbar. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass der Insolvenzverwalter hiervon 3200€ einbehalten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt