UG-Gründung und parallele Freiberuflichkeit

Ich bin Berater, Trainer, Coach und mache jährlich meine EÜR, Umst-Erkl. und Ekst-Erklärung. Ich möchte zusätzlich eine UG gründen und dort als geschäftsführender Gesellschafter ohne Gehalt erscheinen. Diese UG produziert Content (Konzepte, Schulungsmaterial, Berichte, Interview-Auswertungen etc.) und verkauft dieses dann an mich als Berater, was ich dann für meine selbstständigen Tätigkeit für meine Kunden (die ich weiterhin ausübe) weiterverwende. Der Content in der UG wird auch extern eingekauft oder durch eine Aushilfe erstellt, die dann in der UG eine Geringbeschäftigung hat.

Ist das aus Sicht Finanzamt zulässig – im Prinzip verkauft ja dann meine UG an mich etwas, allerdings in zwei verschiedenen Rechtsformen.

TS1

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Gerne unterstützen wir Sie bei der UG-Gründung.
    Ihre Fragen können Sie mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
    Viele Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert