Darf ich auf meinem P-Konto ansparen?

Ihnen sind Ansparungen unter bestimmten Bedingungen möglich

Das P-Konto erlaubt Ihnen als Kontoinhaber trotz Kontopfändung erstmals, Restguthaben aus dem letzten Monat (bis zur Pfändungsfreigrenze) einmalig in den nächsten Monat zu übertragen. Ihnen wird somit das Ansparen kleinerer Rücklagen ermöglicht. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie das angesparte Geld aus dem Vormonat restlos aufbrauchen. Dann steht Ihnen wieder die Möglichkeit offen, den nicht verbrauchten Restbetrag aus dem aktuellen Monat in den nächsten zu übertragen.

2 Kommentare
  1. Natalie L.
    says:

    Ich bin Alleinerziehende von 2 Kindern, im Anerkennungsjahr zur Erzieherin erhalte zu meinem Gehalt 450 Euro Hartz IV , Unterhalt und Kindergeld , bin gleichzeitig in Insolvenz. Ein Gläubiger Allianz hat mir eine Kontopfändung auf mein Konto erlassen. Jetzt kann ich meine Miete, Strom nur Zuspät zahlen. Habe schon 2 mal um Aufhebung gebeten, dass ich ab Oktober in Raten zurück zahle. Was kann ich tun?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Liebau,

      aus Ihrer Frage geht hervor, dass Sie sich im Insolvenzverfahren befinden. In diesem Fall darf ein Gläubiger keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie eine Kontopfändung durchführen, da dies der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger widersprechen würde. Sie sollten den Sachverhalt Ihrem Insolvenzverwalter melden. Gerne biete ich Ihnen auch an, sich bei uns kostenfrei unter 069 – 348 79 040 zu dem Thema beraten zu lassen

      Mit freundlichen Grüßen
      V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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