Was tun bei Doppelpfändung von Arbeitslohn und Konto?

Diese Konstellation könnte für Sie unter Umständen Nachteile haben, wenn Sie keinen erhöhten Schutz durch eine P-Konto Bescheinigung nach § 850k ZPO haben. Wenn Sie eine Pfändung des Arbeitslohns und des Kontos haben, wird zunächst der Lohn beim Arbeitgeber gepfändet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den über dem Pfändungsfreibetrag liegenden Betrag an die Gläubiger herauszugeben. Der restliche unpfändbare Teil des Lohns wird auf Ihr Konto überwiesen. Geht nun das unpfändbare Einkommen auf Ihrem Konto ein, wird es von der Kontopfändung erneut erfasst. Ohne eine P-Konto Bescheinigung wird hier nur der statische Freibetrag von 1080,00 Euro geschützt und der restliche Betrag an den Gläubiger herausgegeben. Wenn Sie diesen Satz über eine P-Konto Bescheinigung anheben lassen, wird die zweite (Konto-) Pfändung ins Leere gehen und der Ihnen gesetzlich nach der Pfändungstabelle zustehende Betrag geschützt.

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