Darf ich ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln, wenn es überzogen ist?

Ihre Möglichkeiten beim Umwandeln eines überzogenen Kontos

Grundsätzlich können Sie als Schuldner jedes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Ein Girokonto, das mit einem Überziehungskredit (Dispositionskredit) belastet ist, kann grundsätzlich auch in ein P-Konto umgewandelt werden. Bei dieser Umwandelung wird meistens (abhängig von den AGB der Bank) ein Guthabenkonto errichtet, sodass man danach keinen Überziehungskredit mehr beanspruchen kann.

Eine Besonderheit gilt es zu beachten: Banken und Sparkassen können alle Zahlungseingänge zunächst im Minus verrechnen. Sie als Kontoinhaber sind daher nicht gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut geschützt!

Andere Kontoarten wie beispielsweise Festgeldkonten oder Tagesgeldkonten, können Sie nicht in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Diese Konten dienen nicht der Sicherung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, sondern der Bildung von Vermögen. Kreditkarten-Konten können Sie ebenfalls nicht in ein P-Konto umstellen lassen. Es gibt verschieden gelagerte Ausnahmen zu diesen Regeln. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

1 Antwort
  1. Andrea H.
    says:

    Hallo,
    Ich habe ein Konto bei N26.
    Die Bank hatte mir einen Dispo von 1500,- eingeräumt, den ich auch vollständig ausgenutzt habe. Nun hat mir N26 zum 1.4.2017 50% (EUR 750) des Dispos gekündigt, den Rest zum 30.04.2017.
    Kann ich dieses Konto jetzt in ein P- Konto umwandeln, damit ich wenigstens noch das eintreffende Kindergeld zum “leben” behalten kann? Mein Einkommen beträgt 1068,- ALG Ii und 192,- Kindergeld.
    Danke für die Information,

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andrea Heinrich

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