Darf ich mehrere P-Konten haben?

Die Anzahl Ihrer P-Konten ist begrenzt

Ihnen ist gestattet pro Person ein P-Konto führen. In der Regel müssen Sie als Kontoinhaber, der sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umstellen will, schriftlich gegenüber der Bank oder Sparkasse versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto haben. Eine Überprüfung Ihrer Angaben durch die Bank kann durch die Einholung einer entsprechenden Auskunft bei den Auskunfteien wie beispielsweise der SCHUFA erfolgen.

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