Doppelte Haushaltsführung und Fahrtkosten

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich bin durch Corona seit einem Jahr arbeitslos und muss in die Privatinsolvenz. Nun habe ich ein Job Angebot aus dem Ausland. Ich würde das auch gerne annehmen. Meine Familie bliebe in Deutschland. Allerdings müsste ich an meinem Arbeitsplatz eine Wohnung mieten. Zudem würde ich an den Wochenenden nach Hause fahren. Die Distanz zwischen Erstwohnsitz und Arbeitsplatz wären 600 km. Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und die Heimfahrten wären durch meinen Freibetrag nicht abgedeckt. Kann ich den Freibetrag erhöhen lassen? Wenn ja, in welcher Höhe? Gibt es feste Sätze? Oder wäre ich da den Launen des Insolvenzverwalters ausgesetzt?
Vielen Dank für ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich können solche Ausgaben eine Erhöhung des unpfändbaren Betrags gemäß § 850f Abs. 1 Nr. 2 ZPO (besondere berufliche Bedürfnisse) rechtfertigen.
    Das Insolvenzgericht kann dies nach freiem Ermessen entscheiden und wird in der Regel nicht die gesamten Kosten, die durch die Entfernung zum Arbeitsort entstehen, im Pfändungsfreibetrag berücksichtigen, da auch die Interessen der Gläubiger berücksichtigt werden müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert