Ehemann als Unterhaltspflichtige Person anerkennen lassen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich befinde mich seit Juni 22 in der Privatinsolvenz.
Im August 22 hatte mein Treuhänder bei Gericht beantragt , das mein Ehemann als Unterhaltspflichtige Person aberkannt wird. Dadurch wurde meine Freigrenze nachträglich erniedrigt. Kinder sind keine vorhanden, sodass ich nur den generellen Freibetrag habe. Mein Ehemann arbeitet 30 Std die Woche ins verdient knapp 1200 Netto und hätte dadurch die Möglichkeit sich selbst zu Verpflegen und darum hat das Gericht so entschieden das er bei mir aberkannt wird.

Nun zu meinem Problem: seit September 22 bezieht mein Ehemann Krankengeld. Dieses sind 39 Euro pro Kalendertag. So wie es aussieht ist ein Wiedereinstieg nicht mehr so schnell möglich aufgrund eine posttraumatischen Belastungsstörung. Er befindet sich seitdem in Behandlung und bezieht das Krankengeld von 39 Euro pro Tag.

Dadurch das er medikamentös mit bestimmten Medikamenten behandelt wird, die ihm von den Ärzten verschrieben vor Ort verschrieben werden, aber diese leider nicht von der Krankenkasse übernommen werden , muss er diese aus eigener Tasche von dem wenigen Krankengeld bezahlen. Monatlich sind dieses immer um die 500 Euro. Alles per Quittung der Apotheke nachweisbar.

Ich habe vor Gericht, aufgerund dieser finanziellen Belastung seiner Seits, weil ich dadurch Miete und alles an Lebensmittel und Nebenkosten bezahlen muss und ihm sozusagen dann doch Unterhaltspflichtig werde, beantragt das meine Ehemann mir erneut als Unterhaltspflichtige person anerkannt wird. Weil ich sonst grade in dieser Zeit wo alles grade so unglaublich teuer geworden ist, meine Grundexistens nicht mehr sichern kann.

Mein Treuhänder hat dieses , nach Nachfrage des Gerichts abgelehnt. Angeblich würde das Krankengeld mit meinem Geld reichen. Aber er hat ja nicht diese 1200 Euro mehr ganz zur Verfügung sondern durch die Medikamentenkosten immer um die 500 bis 600 Euro weniger.

Ist das rechtens das mein Treuhänder das verhindern will. Eine andere Meditation ohne Selbstbeteiligung gibt es nicht.

Nun soll ich für das Gericht erneut Stellung beziehen und dann entscheidet das Gericht ob sie meinem Antrag genehmigen oder dem Veto des Treuhänder. Wie kann ich das gut formulieren das ich auf die höhere Freigrenze angewiesen bin??

Über einen Rat wäre ich sehr dankbar

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    gerne beantworten wir hier allgemeine Fragen zum Insolvenzrecht. Ihr Fall ist allerdings durch eine Vielzahl von Details gekennzeichnet, die Sie umfangreich schildern und die nur im Einzelfall, aber nicht allgemein beantwortet werden können. Auch Formulierungen für Ihr spezielles Anliegen können und dürfen wir an dieser Stelle nicht vorschlagen. Wir raten deshalb zu einer kostenlosen Erstberatung.
    Beste Grüße

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