Pfändungsfreibetrag

Guten Freitag,

darf ein Gegenstand (vor Einreichung Insolvenzantrag) gepfändet werden, der mit dem pfändungsfreien Betrag auf dem Pfändungsschutzkonto gekauft wurde?

Was, wenn man den Lohn auf ein Auslandskonto überweisen lässt? (vor Lohnpfändungsbeschluss) Gibt es dann trotzdem den Schutz dieses Gegenstandes (falls er überhaupt nicht gepfändet werden darf, was eben die erste Frage erfragte)?

Danke für den Fall, dass Sie diese Frage vielleicht beantworten werden.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragestller/in

    hier sind zwei Dinge auseinander zu halten:
    Auf dem P-Konto ist der pfändungsfreie Betrag geschützt. Ob Sie mit dem Geld bestimmte Gegenstände kaufen, spielt für deren spätere Pfändbarkeit keine Rolle.
    Eine andere Frage ist die der generellen Pfändbarkeit bestimmter Gegenstände. So sind z.B. bestimmte Dinge, die der Schuldner für das alltägliche Leben benötigt, unpfändbar. Dazu gehören einige Haushaltsgegenstände, Lebensmittelvorräte für eine bestimmte Zeit, Arbeitsmittel und einiges mehr. Das wäre im Einzelfall zu prüfen.
    Beste Grüße

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