Einkommennachweis meines Ehemannes

Sehr geehrter Herr Ghendler,

mein Mann war viele Jahre als Handwerker selbständig. Da die privaten Krankenkassenbeiträge bei den relativ geringen Umsätzen nicht geleistet werden konnten, habe ich das Gewerbe auf meinen Namen angemeldet und meinen Mann angestellt. 2013 musste ich leider Insolvenz anmelden. Seit Oktober 2017 beziehe ich nun Rente, die Bescheide reiche ich regelmäßig dem Insolvenzverwalter ein. Heute bekomme ich eine Mail mit der Aufforderung die Einkommensnachweise meines Ehemannes einzureichen. Er bezieht mittlerweile auch eine sehr bescheidene Rente und hat noch einen 450 Euro Job. Muss ich nun damit rechnen, dass mir ein Teil meiner Rente gepfändet wird?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich unterliegt Ihre Rente ähnlichen Pfändungsbeschränkungen wie Arbeitseinkommen. Der Verwalter möchte ergründen, ob Ihr Ehemann für Sie als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt werden kann und muss. Zur Bestimmung Ihres pfändungsfreien Einkommens empfehle ich Ihnen diesen Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/aktuelle-pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreigrenzen/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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