Löschung einer UG ohne Speerjahr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Treuhänder einer UG und meine Freunding Gesellschafterin. Die UG ist derzeit inaktiv. Bilanz 2018 wurde erstellt. Kontovermögen 250 Euro. Verbindlichkeiten keine alles wurde bezahlt. Das Problem: Ich habe der Gesellschaft 135000€ Darlehen gewährt. Der Verlustvortrag beträgt derzeit 91000€. Würde ich auf das Darlehen verzichten hätte die UG einen Gewinn von 44000€ zu versteuern. Meine Frage durch einen qualifizierten Rangrücktrittsvertrag über 135000€ fallen keine Steuern an und die UG kann gelöscht ohne Überschuldung gelöscht werden, Würde in diesem Fall auch eine Auflösung ohne Speerjahr in Frage kommen?

MFG

R.Molitor

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Dienstleistung. In Ihrem Fall würde selbst die Eingehung eines Rangrücktrittsvertrags, welcher an sich schon nicht unkompliziert ist, keine Auflösung der Gesellschaft ermöglichen. Ein solcher Vertrag stellt eine Verbindlichkeit der Gesellschaft dar, welche der Vermögenslosigkeit entgegenstehen würde.
    Für weitere Informationen zu insolvenzrechtlichen Fragen berät unsere Kanzlei Sie ebenfalls gerne. Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 0055 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@anwalt-kg.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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