Ende Lohnpfändung nach der Restschuld

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage.
Im April diesen Jahres endet mein Restschuld Befreiungsverfahren und der Treuhänder pfändet derzeit natürlich auch Gehalt.

Die Frage ist jetzt, endet die Lohnpfändung mit Ende der Restschuld automatisch, laut Pfändungsabteilung von meiner Firma endet diese nicht automatisch sondern erst mit schreiben mit Treuhänder der dies bestätigt. Ist das korrekt oder kann ich der Pfändungsabteilung mitteilen das nach der Restschuld nicht mehr gepfändet werden darf ?

Die Abteilung meinte nämlich es kann auch nach der Restschuld noch zur Pfändung kommen und ich würde das geld dann wieder bekommen, das finde ich aber nicht richtig.

Viele Grüße

Markus

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Abtretungsfrist beträgt sechs Jahre. Danach steht Ihnen wieder Ihr volles Einkommen zu. Der Arbeitgeber wird allerdings “auf Nummer sicher” gehen, da er, falls er die Beträge zu Unrecht nicht mehr an den Insolvenzverwalter/Treuhänder überweist, schadensersatzpflichtig wird. Daher wird er in der Regel auf eine Bestätigung des Treuhänders warten. Zu viel an den Treuhänder gezahltes Geld erhalten Sie aber wie bereits gesagt zurück.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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