Spanien – Privatinsolvenz mit restschuldbefreiung
Ist es möglich, in Spanien eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung durchzuführen , auch wenn man ein solches schon in Deutschland durchlaufen hat (Restschuldbefreiung 2015 erlangt, es sind aber während der damaligen Insolvenz Schulden beim Finanzamt und bei der Krankenkasse entstanden, die immer noch bestehen ) . Gibt es eine Sperrfrist in Spanien für die erneute Beantragung einer privainsolvenz mit Restschuldbefreiung? In Deutschland ist diese ja 10 Jahre.
Sehr geehrter Fragesteller,
unsere Kanzlei betreut ausschließlich Insolvenzverfahren nach der deutschen Insolvenzordnung, EU-Insolvenzen führen wir nicht durch. Daher können wir leider zu diesem Thema auch keine Anfragen beantworten.
Ich bitte Sie um Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht