Verkürzung nach 5 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben vor 5 Jahren meine Privatinsolvenz in die Wege geleitet. Zum 29.11.2019 soll meine Privatinsolvenz zu Ende sein, den Antrag bei Gericht habe ich schon Mai eingereicht, die Kosten für Verwaltung ec. sind bereits alle bezahlt. Nur wie weis ich ob es wirklich vorbei ist? Ich habe bis heute noch keine Antwort vom Gericht bekommen?

Mit freundlichen Grüßen
A.Hofherr

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    das Gericht wird Ihnen den Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung zustellen.
    Es ist etwas ungewöhnlich, dass Ihnen bislang keinerlei Information zugegangen ist. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung abgelehnt wurde, denn dies hätte Ihnen das Gericht ebenfalls mitgeteilt. Wenden Sie sich am besten dennoch erneut an das Gericht, um den aktuellen Sachstand zu erfahren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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