Forderung bestritten weil Prüfung aussteht?

Liebe Forenmitglieder/innen,

ich habe eine kurze Frage:
Ich habe meine Forderung gegenüber dem Verwalter angemeldet und nun eine mir nicht ganz logische Antwort erhalten (deren Bedeutung ich nicht verstehe). Denn es wird etwas bestritten und abgeschmettert, aber es sei noch in Prüfung. Ist in dem Sinne unlogisch, da man ja eher sagen würde: Prüfung offen (und bestreiten tut man es erst, wenn es wirklich geprüft ist).

Nun zum Wortlaut des Briefes, den ich erhalten habe:
Alle meine angemeldeten Forderungen wurden geprüft und “vom Insolvenzverwalter in voller Höhe bestritten”. Als Bestreitensgrund wurde angegeben “eine abschließende Forderungsprüfung stehe noch aus und dass ich zur gegebener Zeit unaufgefordert weitere Nachricht erhalte”.

Was bedeutet das? Muss ich irgendwas widersprechen? Ist es nur “Verfahrensdeutsch” und grds. Vorgehensweise von Inso-Verwalter dass erstmal alles bestritten wird? Da ich Privatmann habe und nichts falsch machen / verpassen möchte, wäre ich dankbar für Eure/Ihre Einschätzung.

Danke & Grüße
Daniel

3 Kommentare
  1. Jeremic D.
    says:

    Vielen Dank Herr Kraus für Ihre Antwort.

    Da der Insolvenzverwalter schreibt ich solle von Sachstandsfragen absehen, bin ich sehr unversichert.
    Ich habe dem Insolvenzverwalter natürlich die Belege (Rechnungen) mitgeschickt, deshalb kann ich nicht noch mehr nachweisen als ich schon getan habe. Es geht darum: ich habe für etwas bezahlt, aber das Produkt wurde nicht geliefert – ist ja sehr eindeutig.

    Was können Sie mir in diesem Fall empfehlen?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr D.,

      sollte der Insolvenzverwalter weiterhin Ihre Forderung nicht zur Insolvenztabelle aufnehmen trotz Belegen, haben Sie – wenn Sie Ihr Recht durchsetzen wollen – grundsätzlich die Möglichkeit einen Feststellungsprozess zum Bestehen der Forderung anzustrengen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    dadurch, dass der Insolvenzverwalter die Forderung bestritten hat, erkennt er sie in voller Höhe nicht an. Das bedeutet, dass nach dem jetzigen Stand für den Insolvenzverwalter nicht genügend Beweise vorliegen, die den Bestand der Forderung belegen. Die zweite Phrase dokumentiert grundsätzlich, dass dies noch keine endgültige Entscheidung ist. Sie haben also noch die Möglichkeit. mit Belegen nachzuweisen, dass ich Ihre Forderung gegen den Insolvenzschuldner tatsächlich besteht.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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