Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich seit etwa 1 Jahr in der privaten Insolvenz.

Nun habe ich in den Insolvenzbekanntmachungen nachgeschaut ob der Schlusstermin zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens ersichtlich ist.

Es gibt tatsächlich einen Eintrag. Dort steht aber nicht:”In dem Insolvenzverfahren……, sondern in dem Restschuldbefreiungsverfahren…”

Es kann doch unmöglich jetzt schon, nach gerade mal 1 Jahr über die Restschuldbefreiung verhandelt werden. Auch die Summe der angemeldeten Schulden hat sich halbiert.

Muss ich jetzt fürchten, dass mein Insolvenzverfahren abgelehnt wurde?

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen

3 Kommentare
  1. Aua
    says:

    Sehr geehrter Herr Kraus,

    wie obiger Ersteller, befinde ich mich ebenfalls seit 1 Jahr in der Insolvenz. Auch ich wollte nach dem Schlusstermin schauen und auch bei mir steht nicht mehr Insolvenzverfahren sondern Restschuldbefreiungsverfahren, das Insolvenzverfahren wurde auch noch nicht aufgehoben. Auch bei mir ist die Summe von 26,500€ bei Insolvenzantrag auf 11,400€ angemeldeter Forderung gesunken in der letzten Veröffentlichung gesunken. Was für Gründe könnte dies haben?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      grundsätzlich bedeutet die Aufhebung des Insolvenzverfahrens, dass nun das Restschuldbefreiungsverfahren beginnt, dies ist in vielen Fällen bereits nach einem Jahr oder weniger der Fall. Ungewöhnlich ist, dass Sie keine Mitteilung erhalten haben, Sie können aber beim Insolvenzgericht nachfragen.

      Der Grund für die reduzierte Schuldenhöhe kann sein, dass Gläubiger ihre Forderungen nicht angemeldet haben oder dass der Insolvenzverwalter diese Forderungen erfolgreich bestritten hat.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es ist nicht unmöglich, schon nach einem Jahr das gesamte Verfahren zu beenden. Die Tatsache, dass Ihre Schulden auch erheblich abgenommen haben, könnte ein Indiz dafür sein, dass Sie besonders schnell zum Abschluss des Verfahrens kommen. Sie haben grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens die Möglichkeit, sich beim Insolvenzgericht über den Stand der Dinge zu informieren, indem sie ein informelles Schreiben an das Gericht richten.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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