Gmbh Gründung mit Übernahme Einzelunternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Einzelunternehnen und möchte es zum 1.1.2021 mit meinem Sohn als 1. Geschäftsführer als GmbH führen.

Die Übernahme soll im umwandlungsrechtlichen Sinne erfolgen, nicht zivilrechtlich.
Ist es richtig, das da keine Steuern (wie Schenkungssteuer, Übernahme St. o.ä.)

Ich bin noch nicht im Handelsregister eingetragen. Muss ich das als nächsten Schritt tun?

Was muss alles in den Sachgründungsbericht?

Danke vorab.
Mit freundlichen Grüßen Enrico Jentsch

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