Forderungen und Verfahrenskosten beglichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Verfahren ist der Schlusstermin bereits vorüber. Laut meinem TH verbleibt wohl noch ein Überschuss. Ferner wurde mir vom TH mitgeteilt das die Fristen für Gläubiger bestrittener Forderungen abgelaufen sind. Der letzte Aktenvermerk zeigt ebenso, das keinerlei Einwände oder Anträge auf Versagung gegen mich oder dem Verfahren erhoben wurden. Aktuell kann ich die annerkannten Forderungen und Verfahrenskosten inkl. Masseverbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse bezahlen (diese Info kam vom Treuhänder)
Meine Frage ist nun, was passiert mit der beantragten Restschuldbefreiung (wurde zur Inso.eröffnung beantragt) oder muss ich nun eine erneute RSB beantragen?

Vielen Dank im voraus
Mfg
Tilo

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die im Vornhinein beantragte Restschuldbefreiung tritt nach Ablauf der gesamten 6 Jahre Insolvenzzeit inkraft (7 Jahre, wenn die Insolvenz vor 2014 beantragt worden ist). Sollten Sie eine der gegebenen Verkürzungsmöglichkeiten erreichen wollen, so müssen sie einen weiteren Antrag beim Insolvenzgericht stellen.

    Gerne empfehle ich für weitere Informationen:

    https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/verkuerzung-insolvenz/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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