Franchisenehmer Insolvent

Wenn ich den Franchisevertrag als GmbH oder UG mit dem Franchisegeber abschließe, dann hafte ich im Insolvenzfall doch nicht mit meinem Privatvermögen gegenüber dem Franchisegeber. Ist das korrekt?
Kann generell eine UG oder eine GmbH als Franchisenehmer fungieren oder muss ich als Privatperson zwingend der Franchisenehmer sein und mit meinem Privatvermögen haften?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Ihre Annahme ist korrekt, eine GmbH oder UG haftet im Insolvenzfall grundsätzlich nur mit dem Firmenkapital. Das Privatvermögen der Gesellschafter bzw. des Geschäftsführers ist nicht bedroht. Wenn der Franchisegeber bereit ist, den Vertrag mit einer GmbH oder UG abzuschließen, ist dies problemlos möglich. Unter Umständen verlangt der Franchisegeber weitere Sicherheiten.

    Falls Sie beabsichtigen, eine GmbH oder UG für Ihre Unternehmung zu gründen, würde ich Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung anbieten. Insbesondere kann unsere Kanzlei Ihnen hilfreiche Tipps zur Wahl der Rechtsform geben.
    Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 0055 an oder schreiben Sie eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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