Restschuldbefreiung erteilt und Folgen

Meinem Sohn wurde am 6.5.20 der Beschluss die Restschuldbefreiung gem §300 Abs 1 Satz Nr 3 InsO erteilt. Er wandelte sein Schutzkonto um und konnte vom Arbeitgeber den vollen Lohn ohne Abzüge erhalten. Im Folgenden gab es vom Arbeitgeber eine Einhaltung des Folgelohns, weil die Kanzlei des Insolvenzbegleiters keinen rechtsgültigen Beschluss erhalten habe und deshalb einen Teil des Lohnes einhalte.
Was ist hier von meinem Sohn zu tun und wieviel Beschlüsse sind dafür eigentlich nötig und an die nötigen Stellen zu senden?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die gute Nachricht lautet, dass Ihrem Sohn auch das einbehaltene Geld zusteht. Der Insolvenzverwalter muss dieses herausgeben.
    Vermutlich lässt die Bescheinigung des Gerichts noch auf sich warten, dies ist leider häufiger der Fall. Leider kann ich hier keine Empfehlung geben, um den Vorgang zu beschleunigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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