Privatinsolvenz

Guten Tag, meine Frage: die Insolvenz läuft seit Juli 2018.. ich bekomme Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Dieses kommt ein Bonus wegen Corona. Arbeite im Altenheim. Kann ich von dem Bonus, dem Weihnachtsgeld und dem Urlaubsgeld nicht einen Teil erhalten? Hab ich jedenfalls mal gehört. Mit freundlichen Grüßen, Angela Lorig

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Lorig,

    vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat ist Weihnachtsgeld in der Regel bis zu einer Höhe von 500 Euro unpfändbar. Dieses dürfen Sie also behalten. (§ 850a Nr. 4 InsO)
    Urlaubsgeld ist ebenfalls nicht pfändbar. (§ 850a Nr. 2 InsO)
    Bezüglich der Corona-Bonuszahlung für Pflegekräfte kann ich in diesem Rahmen keine zuverlässige Einschätzung abgeben. Vermutlich wird dies die Rechtsprechung noch beschäftigen. Nach einer verbreiteten Einschätzung ist die Corona-Bonuszahlung wie Arbeitseinkommen pfändbar. Es könnte jedoch auch erfolgversprechend sein, Vollstreckungsschutz für diese Bonuszahlung zu beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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