vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.
Als Schuldner/in in einer Privatinsolvenz haben Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder eine umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Dazu gehört auch die Beantwortung von Fragen zu den Ursachen Ihrer Schulden.
Wenn der Treuhänder also von Ihnen wissen möchte, wieso und warum Sie in die Schulden geraten sind, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, diese Fragen zu beantworten. Das dient dazu, die Ursachen der Verschuldung zu ermitteln und mögliche Maßnahmen zur Schuldenbereinigung zu treffen.
Allerdings sollten Sie darauf achten, nur die relevanten Informationen preiszugeben und sich nicht zu einer umfassenden Offenlegung Ihres Privatlebens verpflichtet fühlen. Auch sollten Sie darauf achten, keine falschen Angaben zu machen oder Informationen zu verschweigen, da dies Konsequenzen haben kann.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Informationen Sie preisgeben müssen und welche nicht, können Sie sich anwaltlichen Rat einholen. Gerne stehen wir Ihnen auch in einer kostenfreien Erstberatung zur Verfügung.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Privatinsolvenz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
*Diese Antwort ist ohne rechtliches Gewähr.
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.
Als Schuldner/in in einer Privatinsolvenz haben Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder eine umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Dazu gehört auch die Beantwortung von Fragen zu den Ursachen Ihrer Schulden.
Wenn der Treuhänder also von Ihnen wissen möchte, wieso und warum Sie in die Schulden geraten sind, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, diese Fragen zu beantworten. Das dient dazu, die Ursachen der Verschuldung zu ermitteln und mögliche Maßnahmen zur Schuldenbereinigung zu treffen.
Allerdings sollten Sie darauf achten, nur die relevanten Informationen preiszugeben und sich nicht zu einer umfassenden Offenlegung Ihres Privatlebens verpflichtet fühlen. Auch sollten Sie darauf achten, keine falschen Angaben zu machen oder Informationen zu verschweigen, da dies Konsequenzen haben kann.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Informationen Sie preisgeben müssen und welche nicht, können Sie sich anwaltlichen Rat einholen. Gerne stehen wir Ihnen auch in einer kostenfreien Erstberatung zur Verfügung.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Privatinsolvenz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
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