Gibt es ein P-Konto als Gemeinschaftskonto?

Ihr P-Konto muss als Einzelkonto geführt werden

Sie als Schuldner dürfen kein P-Konto als Gemeinschaftskonto führen.  Die Bank wird Ihr Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln. Wenn Sie beispielsweise zusammen mit Ihrem Partner ein gemeinsames Konto führen, müssen Sie es vor einer Umwandlung in ein P-Konto zunächst auf Ihren Namen umschreiben lassen. Wenn Ihr Gemeinschaftskonto bereits gepfändet wurde, kann es unter Umständen schwierig sein, das aktuell auf dem Konto vorhandene Guthaben zu schützen. In diesem Fall sollten Sie uns anrufen und sich beraten lassen. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung für Ihr Problem.

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