Guthaben aus NK während Eröffnungsphase

Guten Tag,

wenn Anfang Juli 2019 eine Privatinsolvenz eröffnet wurde und dieser Tage eine Nebenkostenabrechnung mit hohem Guthaben (>800,- EUR) aus dem Jahr 2018 eintrifft, was genau ist hier zu beachten? Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass der Ex-Partner zwar nicht mehr hier wohnt aber noch im Mietvertrag steht.

Steht dem Ex-Partner die Hälfte zu? Geht alles an den Insolvenzverwalter? Beim Vermieter hat dieser wohl nichts hinterlegt, da die Auszahlung direkt an den Schuldner gehen würde.

Im Internet sind die Aussage für mich widersprüchlich.

Vielen Dank!

2 Kommentare
  1. Meloneneis
    says:

    Guten Tag,

    vielen Dank für die Antwort, das Guthaben wurde natürlich gemeldet, der Verwalter nimmt es in die Masse und schreibt den Vermieter zwecks Auszahlung an ihn an. Darüber hinaus wurde von ihm mitgeteilt, das eventuell noch anfallendes Guthaben aus 2019 bis zum Wirksamwerden der Enthaftungserklärung, die wohl noch nicht abgegeben wurde, ebenso in die Insolvenzmasse fällt.

    Ich nehme an, dass das alles soweit korrekt ist, ja?

    Finde das verwirrend, da hingegen z.B. noch offene Forderungen aus dem Mietverhältnis (die bei mir nicht bestehen) nur bis zur Insolvenzeröffnung über den Verwalter geregelt würden.

    Vielen Dank!

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    dem Insolvenzverwalter ist diese Zahlung zu melden. Grundsätzlich wird der Betrag Teil der Insolvenzmasse. Wenn der Mitbewohner nachweisen kann, dass er die Nebenkosten zur Hälfte mitbezahlt hat, so steht ihm auch die Hälfte der Rückzahlung zu. Er kann die Herausgabe seines Teils vom Insolvenzverwalter verlangen. Er könnte auch veranlassen, dass die Rückzahlung auf sein Konto geht und dann die Hälfte des Betrags an den Insolvenzverwalter bezahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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