Insolvenz

Guten Abend, folgende Situation. Derzeit bin ich in einem Unbefristetem Arbeitsverhältnis. Da ich aber div Probleme habe auf der Arbeit und die Agentur mir die Chance gibt eine Umschulung zu machen werde ich diese vor. Zum Juli 19 anfangen, d.h. ich werde ab diesem Datum Arbeitslosengeld beziehen. Ich habe derzeit schon schwierigkeiten meine verbindlichkeiten zu begleichen, was aber bis dato auch lückenlos geklappt hat. Jetzt meine Frage da mir aber nächstem Sommer gute 400-500 Eueo mtl an Lohn fehlen und mein grösster Kreditgeber noch keine reaktion gezeigt hat auf meine Anfrage, ob es ein Problem gibt wenn ich z.b. im februar die Insolvent in gänge setze und dann im Juli Arbeitslos werde.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich stellt die Erwerbslosigkeit keinen Hinderungsgrund für eine Insolvenz dar: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/erwerbsobliegenheit-unterschied-zur-eingliederungsvereinbarung-der-agentur-fuer-arbeit/

    Allerdings sollten Sie bei vorliegen einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung berücksichtigen, dass Sie bei einer “Neuorientierung” bzw. einer Umschulung eventuell nicht Ihrer Erwerbsobliegenheit nachkommen. Dies wäre jedenfalls immer dann der Fall, wenn Sie auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar wären und durch eine Vollzeitbeschäftigung pfändbares Einkommen generieren könnten. Da eine Beurteilung stark vom Einzelfall abhängt, kann hier selbstverständlich keine generelle Aussage getroffen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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