Wohlverhaltensphase/Stundung
Das Gericht prüft regelmäßig die Voraussetzungen der Stundung. Schuldner befindet sich in WVP seit längerem.Nun besteht ja in dieser Zeit nur ein begrenzter Zugriff des TH. Also auf pfändbares Einkommen bzw. die Hälfte eines Erbes.
Wie ist das bei der Stundung? Kann das Gericht neben den Lohnbescheinigungen, die nur unpfändbares Einkommen ausweisen, verlangen, dass Kontoauszüge über einen willkürlich festgelegten Zeitraum, hier letzte zwei Monate, vorgelegt werden? Danke.
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern dies zur Ermittlung der für die Gewährung einer Stundung relevanten Umstände notwendig ist, kann das Gericht solche Belege einfordern. Nach unserer Ansicht ist dies nicht zu beanstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt