Insolvenz

Hallo

ich habe die vorzeitige Restschuldbefreiung bekommen. Nach diesem Datum befindet sich noch ein Gebäude in meinem Besitz welches nicht verkauft werden konnte. Nun sagt der Insolvenzverwalter, das sich das Gebäude noch in der Insolvenzmasse befindet und auch noch verkauft werden kann. Die 35% Marke wurde ohne diesen Kaufpreis erreicht.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    im Rahmen des Schlusstermins bestimmen die Gläubiger u.a., was mit nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse geschieht. Daher kann es sein, dass Ihrer Immobilie einem (weiterem) Verwertungsversuch unterzogen wird. Der Erlös der Verwertung kann dann im Rahmen der sog. Nachtragsverteilung (Details zum Ablauf finden Sie in unserem Artikel Nachtragsverteilung) an die Gläubiger des Schlussverzeichnisses ausgeschüttet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert