Insolvenz Freibetrag

Hallo,
ich hätte eine Frage zu dem Insolvenz Freibetrag.
Ich bin geschieden, meine Kinder sind schon volljährig ( 1 Kind schwerbehindert, 1 Kind in Berufsausbildung), ich bekomme für 2 Kinder noch Kindergeld.
Bei einem Kind fällt das Kindergeld weg und ich erhalte dieses nur noch einmal für Kind 2.
Durch die Scheidung zahlt der Vater jedoch schon jahrelang nichts.
Der Eintrag ändert sich bei mir steuerlich auf 0,5 Kinder.
Wird das in der Wohlverhaltensphase überhaupt noch anerkannt.
Also einmal Kindergeld für ein Kind in Ausbildung, aber steuerlich nur 0,5 Eintrag?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Ich bin Vollzeit berufstätig und Gehalt wird direkt gepfändet.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau R.,

    grundsätzlich wird bei der Pfändung beim Arbeitgeber nicht die steuerrechtliche Situation beim Kinderfreibetrag berücksichtigt. Vielmehr erhöht sich der Pfändungsbeitrag angesichts bestehender Unterhaltsverpflichtungen. Dies gilt auch für die Wohlverhaltensperiode. Nach Ihren Schilderungen dürften Sie trotz des Wegfalls des Kindergeldes für eben dieses Kind weiterhin unterhaltspflichtig sein. Daher dürften grundsätzlich zwei Kinder bei der Höhe des pfändbaren Betrags zu berücksichtigen sein. Zudem könnten Sie beim Insolvenzgericht geltend machen, dass Sie erhöhte Aufwendungen für den Unterhalt und die Pflege gegenüber Ihrem schwerbehinderten Kind haben, falls dies zutrifft. In diesem Fall könnte Ihnen ein noch höherer Pfändungsfreibetrag zustehen. Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie beim Finanzamt grundsätzlich beantragen können, den Kinderfreibetrag auf 1 ändern zu lassen, wenn der Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zumindest zu 75 % nachkommt.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert