Insolvenz und Ratenkauf

Hallo…Ich habe seit 2 Jahren keine Schulden mehr gemacht und habe heute erfahren das meine privat Insolvenz gestartet hat.. Allerdings habe ich mir vir 7 Monaten einen Laptop gekauft den ich noch 1,5 Jahre abzahlen muss.. Darf mein verwalter mir den jetzt wegnehmen..? . es ist keiner meiner gläubiger also steht das auch nicht mit in Insolvenz..Ich war nur ehrlich und habe gesagt was ich monatlich überall zahle.. diese Dame sagte ich darf keinen Laptop haben ein Handy reicht aus. Ich habe mich ziemlich abgewertet gefühlt.. es ist eh schon nicht schön wenn man in so einer Lage ist und erfordert mut sich dem ganzen zu stellen..die das dame sagte sie wird dirt hin schreiben ich muss das zurück geben.. der Anbieter nimmt das nicht zurück da steh ich unter vertrag.. Kann sie mir das Gerät wirklich wegbekommen. gefährde ich meine Insolvenz.?. solange ich das weiter abbezahle durfte doch nichts passieren eigentlich.. Ich bin ziemlich beunruhigt gerade.. komischerweise mein alter Gerichtsvollzieher hätte es nicht weggenommen.. Geräte verlieren an wert ziemlich schnell.. leider weis ich nicht wie man so etwas errechnet.. Vielleicht kann mir jemand helfen. .Danke

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich ist ein Gerät, welches man zur Informationsbeschaffung und Kommunikation notwendigerweise benötigt, unpfändbar. Dies gilt aber wirklich nur für ein einziges Gerät. Besitzt man also zwei Geräte, etwa ein Smartphone und einen Laptop, kann grundsätzlich das teurere Gerät gepfändet werden.
    Gerade weil diese Geräte sehr schnell an Wert verlieren, wird aber in aller Regel nur bei wirklich teuren Geräten die Pfändung und Verwertung betrieben.

    Laut Ihrer Angaben befindet sich das Gerät außerdem bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Händlers. Somit wäre es aus diesem Grund unpfändbar. Der Insolvenzverwalter kann den Vertrag aber grundsätzlich auch kündigen.

    Solange man wahre und vollständige Angaben über die vorhandenen Gegenstände macht, gefährdet man nicht die Insolvenz.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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