Gründung einer UG aus dem “Ausland”

Guten Tag, ich komme nach 20 Jahren in Frankreich im November zurück nach Deutschland. Ich bin als freiberufliche Übersetzerin tätig und möchte in Deutschland eine UG gründen (das vereinfacht die Telekomanmeldung, Bank etc.). Frage: Kann die UG vorab online gründen lassen, ohne persönlich vorstellig zu werden, sodass ich bei der Rückkehr nach Deutschland den Geschäftsbetrieb gleich aufnehmen kann. Vielen Dank. Ursula B.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung.
    Bei der Gründung durch EU-Ausländer ist zu beachten, dass die Gesellschafter und Geschäftsführer bei dem Notartermin anwesend sein müssen. Mit einer Gründungsvollmacht können wir den Beurkundungstermin für Sie in Deutschland wahrnehmen. Diese Vollmacht muss in Ihrem Aufenthaltsland notariell beurkundet werden.
    Ihre Fragen können Sie auch mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
    Viele Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert