Insolvenzplan

Ich habe mich durch die Übernahme eines kleinen Gastronomiebetriebes hoch verschuldet, außerdem gibt es noch ältere Schulden aus meiner Studienzeit.
Ich möchte nun die Insolvenz angehen und ziehe auch eine Lösung durch eine Planinsolvenz in Betracht.
Es gibt einen potenziellen “Sponsor”, der mir eine gewisse Summe bereitstellen würde, damit die Planinsolvenz durchgeführt werden kann. Einer der Hauptgläubiger ist positiv gestimmt und würde dem Plan in jedem Fall zustimmen. Allerdings wäre der Sponsor erst nach längerer Zeit in der Lage, das Geld zur Verfügung zu stellen.
Meine Überlegung ist nun, ob es möglich ist, den Insolvenzantrag erst einmal einzureichen, damit nicht mehr gepfändet wird und zuerst den Weg der Regelinsolvenz zu gehen, bis zu dem Zeitpunkt an dem der Sponsor über genügend finanzielle Mittel verfügt. Ist es grundsätzlich möglich, den Insolvenzplan im bereits fortgeschrittenen Regelinsolvenzverfahren vorzuschlagen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    da es für eine Planinsolvenz ohnehin eines eröffnetes Insolvenzverfahrens bedarf, wäre der von Ihnen angestrebte Weg durchaus möglich. Gerne würde ich Ihnen zur weiteren Besprechung ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch anbieten. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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