Ehefrau ist sozialvers. plichtig angemeldet mit einer Gleitzone, verdienst mtl. 450.-€

Ich verdiene mtl. 1900.-€ , ich fahre im Fernverkehr LKW dadurch fallen Spesen an von ca. 400 – 450€ fließen diese Spesen in die Masse mit ein. Wie wird der Lohn meiner Frau in das mtl. Einkommen berechnet. ? Ich hatte schon mal eine Insolvenz, ist aber mittlerweile über 13 jahre her ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    gem. § 850a Nr. 3 ZPO (Zivilprozessordnung) gehören Spesen zum unpfändbaren Vermögen. Ihre Ehefrau gilt des Weiteren für Sie als unterhaltsberechtigte Person. Entsprechend erhöht dieses Ihren pfändungsfreien Betrag. Zur genauen Berechnung darf ich Ihnen auch diese Rubrik auf unserer Homepage empfehlen: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/pfaendungsrechner/

    Sofern Ihre Restschuldbefreiung 10 Jahre oder länger zurück liegt, wäre ein einer Insolvenzantrag möglich. Gerne können wir Ihre Situation im Rahmen eines kostenfreien, telefonischen Erstberatungsgesprächs näher erörtern. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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