Insolv. Frankreich/ Rettung der Immobilie

Guten Tag,
als deutscher Staatsangehöriger lebe ich seit über 30 Jahren in Moselle.
Ich bin auf einen Betrug mit Leasingverträgen hereingefallen , die mich durch meine Unterschriften zwingen 4/5 meiner Rente für noch weitere 5 1/2 Jahre zur Bezahlung der Leasingraten zu verwenden.
Als weiteres Vermögen besteht nur ein Einfamilienhaus, in dem meine Frau mit Niesbrauchrecht und ich leben.
Frage: Wäre die Anmeldung einer Privatinsolvenz in Frankreich ratsam und besteht die Möglichkeit unsere Immobilie zu behalten, in dem ich diese auf meine Frau überschreibe ( keine Gütertrennung vereinbart)?
Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    die Übertragung von Vermögensbestandteilen (Sachen, Immobilien) vor Stellung des Insolvenzantrages können zu einer Anfechtung führen: Das betreffende Rechtsgeschäft würde dann rückgängig gemacht. Geschieht die Übertragung unmittelbar vor oder gar in der Krise, kann auch eine strafrechtliche Haftung vorliegen (§§ 283 StGB ff.).

    Für die französische Insolvenz gelten viele Besonderheiten, Dem Schuldner kann auferlegt werden, den pfändbaren Teil seiner Einkünfte über zwei Jahre zur Befriedigung der Gläubiger abzuführen. Der Schuldner muss mindestens sechs Monate vor Antragstellung in Frankreich gelebt haben. Der Lebensmittelpunkt des Schuldners muss nach Frankreich verlagert werden u.v.m.

    Eine Insolvenz nach ausländischem Recht erfordert in jedem Fall einen eingehende rechtliche Beratung.
    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert