Pfändungsfreibetrag
Guten Tag,
gibt es in Irland einen Pfändungsfreibetrag für Arbeitseinkommen (außerhalb eines Insolvenzverfahrens)? Wenn ja, wird er individuell berechnet? Ich habe im Internet leider nichts zu meiner Frage gefunden.
MfG! Friedrich
” Bitte berücksichtigen Sie aber, dass wir eine irische Insolvenz in den meisten Fällen für keinen gangbaren Entschuldungsweg halten. ”
Aha und warum? Die irische scheint der englischen fast zu entsprechen die ist hoch populär. Gewesen. Haben Sie diese auch für nicht gangbar gehalten?
Sehr geehrter Fragesteller, wir haben bei Anfragen weder die englische noch die irische Insolvenz empfohlen. Grund dafür ist in erster Linie die härtere Linie der Gerichte, die dem Insolvenztourismus einen Riegel vorgeschoben haben. Das Risiko einer Annullierung der Restschuldbefreiung wiegt die Vorteile nicht auf.
Außerdem bringt der Wechsel des Wohnorts in der Regel hohe Kosten mit sich und kommt nur für wenige Interessenten in Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Friedrich,
ich darf mich für Ihre Rückfrage bedanken. Tatsächlich existieren keine starren Pfändungsfreigrenzen. Vielmehr orientieren sich diese an den Lebenserhaltungskosten und der individuellen Vermögenssituation. In der Regel kann mit einem Bruttobetrag von 1.800,00 ,- € gerechnet werden. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass wir eine irische Insolvenz in den meisten Fällen für keinen gangbaren Entschuldungsweg halten. Gerne können wir Sie im Rahmen eines kostenfreien, telefonischen Erstberatungsgespräch über Alternativen aufklären. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit unserem Sekretariat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt