Jobcenterdarlehn in die Insolvenzmasse ?

Hallo,
kurz und simpel , wenn ich ein Darlehn vom Jobcenter habe (Zinsfrei) und ich nachher die Insolvenz beantrage … fließt dann das Darlehn mit in die Insolvenzmasse ?
Wird dieses Darlehn bei der Restschuldbefreiung mit getilgt ??

freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Interessentin,

    als Mitarbeitende*r der auf Insolvenzrecht spezialisierten KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei begrüßen wir Sie herzlich. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Privatinsolvenz.

    Wenn Sie ein Darlehen vom Jobcenter erhalten haben, das zinsfrei ist, stellt sich die Frage, ob dieses Darlehen in die Insolvenzmasse fällt, wenn Sie später eine Privatinsolvenz beantragen. Hierzu ist zu sagen, dass grundsätzlich alle Vermögenswerte und Schulden in die Insolvenzmasse fallen und von dem Insolvenzverwalter verwaltet werden. Dies gilt auch für das Darlehen vom Jobcenter.

    Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten: Zum einen kann es sein, dass das Jobcenter ein Zurückbehaltungsrecht an dem Darlehensbetrag hat und diesen nicht in die Insolvenzmasse fallen lässt. Zum anderen kann es sein, dass das Darlehen als unpfändbar eingestuft wird, wenn es für den Lebensunterhalt notwendig ist.

    Hinsichtlich der Restschuldbefreiung ist zu sagen, dass das Darlehen vom Jobcenter wie alle anderen Schulden auch in die Berechnung einbezogen wird. Wenn Sie jedoch eine Regelinsolvenz durchlaufen, müssen Sie den Betrag des Darlehens in voller Höhe zurückzahlen, bevor die Restschuldbefreiung in Kraft tritt. Bei einer Verbraucherinsolvenz hingegen müssen Sie den Betrag nicht in voller Höhe zurückzahlen, sondern nur soweit, wie es im Insolvenzplan vorgesehen ist.

    Wir empfehlen Ihnen daher , sich in einem persönlichen Gespräch von einem unserer erfahrenen Anwälte beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Die Antwort stellt keine rechtliche Gewähr dar.

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