Neuer Mietvertrag

Ich befinde mich in der Insolvenz . Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt . Meine Partnerin und ich haben nach langem Suchen eine Wohnung gefunden . Es wurde nicht nach einer laufenden Insolvenz gefragt . Deshalb habe ich den neuen Vermieter darüber nicht informiert .

Mein Verwalter habe ich über den Umzug informiert . Dieser fordert jetzt den Mietvertrag an . Informiert er meine. Vermieter über meine Insolvenz jetzt ? Meine Partnerin ist Hauptmieterin reicht diese Antwort dem Verwalter ? Oder muss er den Vertrag bekommen ?

Danke im Voraus !

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr M.,

    sollten Sie nicht Vertragspartner des neues Mietvertrags werden, dürfte der Insolvenzverwalter grundsätzlich keinen Anlass haben, den Vermieter zu kontaktieren. Es sollte ausreichen, die neue Anschrift anzugeben. Seien Sie jedoch in jedem Fall kooperativ mit dem Insolvenzverwalter. Sollten Sie jedoch auch Mieter sein, ist auf Verlangen dem Insolvenzverwalter der Mietvertrag vorzulegen, um die Mitwirkungsobliegenheit nicht zu verletzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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