Kontopfändung – Was tun, wenn Forderungen alle beglichen sind?

Guten Tag,
ich bin durch eine nicht bezahlte Rechnung in die Pfändung gerutscht und habe ein entsprechendes P-Konto einrichten lassen.
Nun habe ich bzw. die Bank alle offenen Forderungen gegenüber dem Schuldner beglichen, was muss ich nun tun, damit ich schnellstmöglichst aus dem ganzen Pfändungsthema raus komme? Muss ich Anträge etc. stellen, wie kann ich den Gläubiger zur schnellstmöglichen Herausgabe des Titels bewegen?
Liebe Grüße
MaWa

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn die Forderung vollständig bezahlt wurde, gilt die Pfändung als erledigt. Dies muss der Gläubiger der Bank unverzüglich mitteilen. Wenn der Gläubiger dies nicht mitteilt, macht er sich unter Umständen sogar Schadensersatzpflichtig, beispielsweise wenn aus diesem Grund Rücklastschriftgebühren anfallen.
    Handelt es sich um eine titulierte Forderung, kann der Gläubiger zur Aushändigung des Titels aufgefordert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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