Gründung einer Tochtergesellschaft als thailändische Ltd.

Sawasdee Krab! Nachdem unser bisheriger Geschäftspartner in Deutschland als Folge der Corona-Krise Insolvenz anmelden musste, möchten wir nun eine eigene Tochtergesellschaft in Deutschland als UG gründen.
Die Muttergesellschaft hat Ihren Sitz in Thailand. Ist das für eine thailändische Ltd. möglich?
Können sich an der UG neben der thailändischen Muttergesellschaft auch noch weitere Gesellschafter beteiligen?
Muss der Geschäftsführer der thailändischen Muttergesellschaft (ein Thailänder) bei der Gründung zwingend in D anwesend sein? Das wäre im Prinzip zwar möglich doch im Augenblick stellt die Deutsche Botschaft in Bangkok keine Business- oder Besucher-Visa aus da es wegen Corona im Moment keine kommerziellen Flugverbindungen zwischen Deutschland und Thailand gibt.
Schöne Grüße aus dem sonnigen Bangkok und vielen Dank im Voraus.

1 Antwort
  1. Lorena Klee
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    erst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich können Muttergesellschaften aus dem Nicht-EU-Ausland Tochtergesellschaften, in Form einer Kapitalgesellschaft (hier UG), gründen.
    Bei der Gestaltung der Gesellschafter-Struktur sind Sie frei, auch andere Gesellschafter können an der UG beteiligt werden. Der Geschäftsführer der Muttergesellschaft muss zur Gründung in Deutschland nicht zwingend anwesend sein, er kann sich auch vertreten lassen. Zur Klärung weiterer Fragen möchte ich Ihnen unsere kostenlose Erstberatung empfehlen. Sie erreichen uns telefonisch unter der angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    i. A.
    Lorena Klee

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