Privatinsolvenz

sehr geehrte Damen und Herren,

Am 24.04.2019 wurde am Amtsgericht Stralsund über mein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ( 92 IN 93/19.
habe ich auf Grund der jetzigen Verkürzung auf drei Jahre und der Übergangsfristen eine Chans das Verfahren früher zu beenden ?

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    für Anträge bis zum 16.12.19 bleibt es leider bei der bisherigen Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens (sechs Jahre). Nur für Antrage nach dem 17.12.19 verkürzt sich das Verfahren monatsweise.

    Bei Altverfahren gibt es aber weiterhin die Möglichkeiten unter den schon bisher für sie geltenden Voraussetzungen auf Antrag vorzeitig die Restschuldbefreiung zu erlangen (insbesondere Zahlung der Verfahrenskosten und, wenn drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind, Zahlung einer Summe, die eine Befriedigung der Insolvenzgläubiger- Forderungen in Höhe von mindestens 35 Prozent ermöglicht).
    Beste Grüße

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