Pfändungstabelle

ich hatte kürzlich schon einmal eine Frage gestellt wegen meiner Rentennachberchnung also Nachzahlung. Erst gestern hat sich der Treuhänder gemeldet nach jetzt 4 Monaten um das zu tun was mir hier auf der Seite empfohlen wurde.
Allerdings gibt es da Unterschiede in den pfändbaren Beträgen alles in allem habe ich im Monat 1857,38 € abzgl. 1 Unterhaltsberechtigter wären nach meiner Rechnung unter Hinzunahme der Pfändungstabelle 113,92 €, er indes hat als pfändbarer Betrag 124,75 € eingesetzt, wie ist das möglich?, ich dachte diese Tabelle wäre bundesweit einheitlich.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat sind die pfändbaren Beträge laut Pfändungstabelle bundesweit einheitlich. Leider kann ich ohne nähere Kenntnis des Falles auch nicht beurteilen, wie die Festsetzung des pfändbaren Betrags hier erfolgt ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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