Aufloesung einer GmbH

23.11.2019
Guten Tag,
wir sind 2 Gesellschafter und haben eine “Familien-GmbH” zur Herstellung und Verkauf von Behandlungsliegen gegründe. Es liegt aber Gesellschaftsvermögen vor. Aus Altersgründen wollen alle 2 Gesellschafter die Firma auflösen/löschen. Was wäre die geschickteste und richtige Lösung. Ich habe Ihre Seite so verstanden, dass eine Löschung ohne Sperrjahr bei Vermögen nicht geht; obwohl erklärtes Ziel aller Gesellschafter ist, die Gesellschaften aufzulösen.

mfg. H.Oelrichs/CEO

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Oelrichs,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Löschung/Auflösung einer Gesellschaft ohne Sperrjahr setzt voraus, dass weder Vermögen noch Schulden bei der Gesellschaft vorliegen. Für den Fall, dass Gesellschaftsvermögen existiert muss bei einem bestehenden Wunsch die Gesellschaft zu beenden, die Liquidation angestrebt werden. Bei dieser wird die Gesellschaft über den Verlauf eines Jahres beendet und alle Gläubiger ausgezahlt und Restvermögen verteilt.
    Alternativ besteht die Möglichkeit die Gesellschaft zu verkaufen.
    Gerne können wir Sie zu Ihren Möglichkeiten der Beendung Ihrer Gesellschaft beraten. Rufen Sie uns dazu einfach für ein kostenloses Erstberatungsgespräch an unter: 0221 67770050

    Mit freundlichen Grüßen,
    Leonard Schmidt

    i.A.
    Andre Kraus

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