Pfändungsfreigrenze
Meine Nichte ist alleinerziehend mit 2 Kindern über 18 Jahr und hat Lohnpfändungen. Ein Kind studiert und das andere macht in 2020 Abitur.
Die Pfändungsgrenze wurde ohne unterhaltsberechtigte Kinder festgelegt.
Meine Frage in diesem Zusammenhang.
Werden Einkommen der Kinder z.B. BAföG oder Mini-Job bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze mit einbezogen?.
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, wenn eine unterhaltsberechtigte Person ein eigenes Einkommen hat, kann dies bei der Festlegung des Pfändungsfreibetrags angerechnet werden. Dies geschieht durch das Gericht nach “billigem Ermessen”. Das bedeutet, es gibt keine genaue Grenze für das eigene Einkommen und der Betroffene hat die Möglichkeit, darzulegen, warum trotz des eigenen Einkommens eine Erhöhung des unpfändbaren Betrags notwendig ist und dass der Mehrbehalt nur der unterhaltsberechtigten Person zugute kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht