Meine Frau besitzt einen PKW. Dieses ist auf sie angemeldet. Das Geld hat sie von ihrem Vater bekommen. Beim Kauf haben wir beide den Kaufvertrag unterschrieben. Meine Frage ist ob das Auto pfändbar ist
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2022-04-12 15:00:012022-04-12 15:00:01Pkw in der Insolvenz
1Antwort
Annette Vollmers-Stich says:
Sehr geehrter Fragesteller,
ein Pkw fällt in die Insolvenzmasse, wenn er sich im Eigentum des Insolvenzschuldners befindet. Ist der Wagen auf Ihre Frau angemeldet, gilt die Vermutung, dass sie auch Eigentümerin ist, es sei denn der Vater beweist sein Eigentumsrecht.
Gehört das Auto Ihrer Frau (zum Teil), könnte sie es dem Insolvenzverwalter/Treuhänder auch abkaufen. Somit ist es nicht mehr Teil der Insolvenzmasse im Privatinsolvenzverfahren. Ansonsten darf sie das Auto nur behalten, wenn sie z.B. aufgrund der beruflichen Tätigkeit zwingend darauf angewiesen ist.
Beste Grüße
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Sehr geehrter Fragesteller,
ein Pkw fällt in die Insolvenzmasse, wenn er sich im Eigentum des Insolvenzschuldners befindet. Ist der Wagen auf Ihre Frau angemeldet, gilt die Vermutung, dass sie auch Eigentümerin ist, es sei denn der Vater beweist sein Eigentumsrecht.
Gehört das Auto Ihrer Frau (zum Teil), könnte sie es dem Insolvenzverwalter/Treuhänder auch abkaufen. Somit ist es nicht mehr Teil der Insolvenzmasse im Privatinsolvenzverfahren. Ansonsten darf sie das Auto nur behalten, wenn sie z.B. aufgrund der beruflichen Tätigkeit zwingend darauf angewiesen ist.
Beste Grüße